Ausgabe Nr. 1 · 2008  
 
 

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Newsletter der Unfallkasse Berlin informiert Sie über Neuigkeiten, Wissenswertes und Interessantes aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Er wendet sich an alle Führungskräfte, die in den Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen der Unfallkasse Berlin verantwortlich sind und berichtet außerdem über Spezialseminare, neue Rechtsprechung sowie Neuerscheinungen.

Eine unfallfreie Zeit wünscht
die Newsletter-Redaktion der Unfallkasse Berlin!

Bitte nehmen Sie unseren Absender newsletter@unfallkasse-berlin.de in Ihre Liste der sicheren Absender auf. Vielen Dank.

 
 
Themen dieser Ausgabe
  • Befragung zur Kundenzufriedenheit 2008
  • Bundesinstitut für Risikobewertung: Neue Gefahrenkennzeichnung auf Verpackungen
  • Neues Faltblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die zukünftige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gemischen in der EU (GHS)
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: BGIA-Report 6/2008: Grenzwerteliste für chemische, biologische und physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz
  • Seminare für Führungskräfte
  • Fahrgemeinschaften: Gemeinsam versichert?
  • Achtung Autofahrer: Rechtzeitig Winterreifen aufziehen!
  • Schwerpunktaktion: „Verkehrssicherheit innerorts – Raum für alle!?“
  • Wer hilft, dem wird geholfen: Auch bei der Blutspende gut versichert!
  • Hochschul-Informationssystem (HIS): Aktuelles zum Arbeits- und Umweltschutz
  • Fit durch den Herbst
  • Hautschutz im Herbst und Winter

Unfallkasse Berlin:

Befragung zur Kundenzufriedenheit 2008

Die Abteilung Prävention der Unfallkasse Berlin führte zur Optimierung ihres Leistungsangebots in diesem Jahr eine Befragung zur Kundenzufriedenheit in ihren versicherten Unternehmen durch. Interessierte können gern die Ergebnisse in der  Zusammenfassung nachlesen. Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Beteiligten für Ihre Teilnahme und die vielen nützlichen Hinweise herzlich bedanken.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie unter:
http://www.unfallkasse-berlin.de/
 

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):

Neue Gefahrenkennzeichnung auf Verpackungen

Am 3. September 2008 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die so genannte GHS-Verordnung der EU, verabschiedet. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier...  

Neues Faltblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

Die zukünftige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gemischen in der EU (GHS)

  Ab 1. Dezember 2010 sollen Stoffe, ab 1. Juni 2015 auch Gemische nach dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vor. Ein neues Faltblatt der BAuA informiert über die Chemikalienkennzeichnung nach GHS und weist auf die wichtigsten Änderungen und Fristen der Umsetzung hin.

Zum Faltblatt...

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:

BGIA-Report 6/2008: Grenzwerteliste für chemische, biologische und physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz

Das BGIA (Institut für Arbeitsschutz) hat in der "Grenzwerteliste 2008" die wichtigsten Grenzwerte für chemische, biologische und physikalische Einwirkungen zusammengestellt, die für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz von Bedeutung sind.

Grenzwerteliste
 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Seminare für Führungskräfte

Führungskräfte tragen Verantwortung – auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Arbeitsbereich. Die Unfallkasse Berlin bietet Ihnen ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot an Inhouse-Seminaren zu Fach- und Führungsthemen an. Wir beraten Sie gern! Weitere Informationen unter http://www.unfallkasse-berlin.de  

Gesetzlicher Unfallschutz bei Fahrgemeinschaften:

Gemeinsam versichert?

Grundsätzlich sind alle Mitfahrer versichert, auch wenn sie in verschiedenen Betrieben arbeiten. Dies gilt auch für nur gelegentliche Fahrgemeinschaften. Voraussetzung: Die Mitfahrer sind berufstätig bzw. Schüler/Auszubildende und damit versicherte Personen. Zwar ist grundsätzlich nur der direkte Arbeitsweg versichert, Fahrgemeinschaften müssen aber oft Umwege machen. Wichtig für den Versicherungsschutz: Der Fahrer verfolgt die Absicht, die Mitfahrer zur Arbeit bzw. nach Hause zu bringen. Die Mitfahrer müssen nicht unmittelbar an der Haustür oder am Werkstor ein- oder aussteigen. Wer an einem arbeitsfreien Tag aus privaten Gründen mitfährt, ist allerdings nicht versichert! Macht der Fahrer einen Umweg, um private Dinge zu erledigen, besteht – auch für die Mitfahrer – kein Unfallschutz. Diese Regel  gilt nicht, wenn die Mitfahrer erst während der Fahrt über den Umweg informiert wurden und das Benutzen anderer Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.  

Achtung Autofahrer:

Rechtzeitig Winterreifen aufziehen!

  Um sicher durch Herbst und Winter zu kommen, appelliert die Deutsche Verkehrswacht an die Autofahrer, ihr Auto rechtzeitig winterfit zu machen. Dazu gehören vor allem Winterreifen, ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit! So läuft man auch nicht Gefahr, wegen falscher Bereifung ein Bußgeld zahlen zu müssen und ist außerdem bei einem Unfall gegen das Haftungsrisiko geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier...

Gemeinsame Schwerpunktaktion:

„Verkehrssicherheit innerorts – Raum für alle!?“

Nirgendwo bewegen sich so viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer auf so engem Raum wie innerhalb von Ortschaften: Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Auto- und LKW-Fahrer, Busse und Motorradfahrer. Das bedeutet ein hohes Konfliktpotential und damit leider auch mehr Unfälle. Unter www.innerorts-raum-fuer-alle.de finden Sie Informationen und Tipps für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr – eine Gemeinschaftsaktion der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).  

Wer hilft, dem wird geholfen:

Auch bei der Blutspende gut versichert!

  Wer bei einer Blutspende oder Spende von körpereigenem Gewebe einen Unfall erleidet, ist gesetzlich unfallversichert. Der Unfallschutz umfasst Unfälle, die bei der Spende selbst oder bei vorbereitenden Untersuchungen passieren sowie auf den mit der Spende verbundenen Wegen. Auch Schäden, die durch Komplikationen bei der Spende verursacht werden, sind versichert. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Im Falle eines Unfalls haben die Spender Anspruch auf die umfangreichen gesetzlichen Leistungen.

Hochschul-Informationssystem (HIS):

Aktuelles zum Arbeits- und Umweltschutz

Als Hochschulforschungseinrichtung stellt HIS staatlichen Institutionen und Hochschulen steuerungs- und planungsrelevante Informationen zur Verfügung. Neues zum Arbeits- und Umweltschutz finden Sie hier...  

Gesundheitstipps:

Fit durch den Herbst


  Langsam passen sich die Temperaturen der Jahreszeit an und die kälteren Monate stehen vor der Tür. Aber gerade in dieser Jahreszeit ist Bewegung an der frischen Luft wichtig, um das Immunsystem zu stärken. Wie Sie sich am besten gegen Husten, Schnupfen und Heiserkeit wappnen, erfahren Sie hier:

www.fitforfun.de
lifestyle.yahoo.com

So kommen Sie (haut)sicher durch die kalte Jahreszeit:

Hautschutz im Herbst und Winter

Kalt, warm, wärmer, heiß, ganz heiß – so sieht der Alltag unserer Haut im Herbst und Winter aus. Von der Kälte draußen ins warme Zimmer mit seiner trockenen Heizungsluft und zum Aufwärmen noch ins heiße Badewasser. Das strapaziert die Haut, macht sie trocken, rot und rissig. Bei sinkenden Temperaturen steigt daher ihr Pflegebedarf. Tipps, wie Sie Ihre Haut in der kalten Jahreszeit schützen, finden Sie hier...  
 

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