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Themen dieser Ausgabe |
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· Belastungsfaktor Emotionsarbeit
· Kein Versicherungsschutz beim Rauchen
· Neue Risikoeinschätzung der BAuA: Tonerstäube am Arbeitsplatz
· 500 Euro Steuerfreiheit für Präventionsmaßnahmen
· Leitfaden: Psychische Gesundheit im Betrieb
· Toolbox zur Erfassung psychischer Belastung im Betrieb
· Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Programme und Ziele bis 2012
· Wichtig: Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
· Praxishilfen: Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung
· Neue EU-Verordnung: Einstufung, Kennzeichnung u. Verpackung von Stoffen und Gemischen
· Für Arbeitgeber: Meldungen zur Sozialversicherung
· Tipps fürs Büro: Trockene Haut durch trockene Luft
· Freie Seminarplätze - jetzt anmelden!
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Verordnetes Lächeln kann krank machen
Belastungsfaktor Emotionsarbeit
Experten sprechen von "Emotionsarbeit", wenn am Arbeitsplatz von den Beschäftigten bestimmte Gefühle erwartet werden. Stewardessen etwa müssen auch unfreundliche Reisende geduldig und herzlich behandeln, Krankenschwestern sollen auch den ruppigsten Patienten mitfühlend betreuen. In Mimik, Gestik und in der Sprache sollen diese Mitarbeiter ganz bestimmte Emotionen zum Ausdruck bringen - unabhängig davon, was sie tatsächlich empfinden. Dieses "verordnete Lächeln", so warnen Psychologen, überfordert viele Beschäftigte emotional und kann zu Burnout, Depressionen, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Krankheiten führen.
Experten fordern deshalb, dass Beschäftigte nicht rund um die Uhr Emotionsarbeit leisten müssen und dass ihnen Rückzugsräume zugestanden werden. Zum Weiterlesen...
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Ausschuss für Rechtsfragen der DGUV stellt fest:
Kein Versicherungsschutz beim Rauchen

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Der Ausschuss Rechtsfragen der DGUV hat sich mit der Frage des
Versicherungsschutzes beim Rauchen bzw. auf den Wegen zum Rauchen und
zurück befasst. Er hat festgestellt, dass das Rauchen ausschliesslich
der Privatsphäre zuzuordnen ist, da es sich um eine Entscheidung
handelt, die jeder Versicherte für sich ganz persönlich trifft. Das
Rauchen ist eigenwirtschaftlich und damit nicht versichert. Damit
stehen aber auch die dafür erforderlichen Wege nicht unter
Versicherungsschutz, also der Weg zum Rauchen und vom Rauchen zurück an
den Arbeitsplatz. Auch ein Rauchverbot, dass den Raucher zwingt, den
Arbeitsplatz zu verlassen und in einem Raucherraum oder im Freien zu
rauchen ändert daran nichts. Für das Rauchen hat die persönliche
Entscheidung des Einzelnen eine so überragende Bedeutung, dass auch
kein Versicherungsschutz begründet wird, wenn sich aus der versicherten
Tätigkeit ergebende Gefahrenmomente vorgelegen haben sollten, die in
anderen Fällen (etwa beim Weg zur Essenseinnahme) einen
Versicherungsschutz begründet hätten.
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Neue Risikoeinschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Tonerstäube am Arbeitsplatz
Die BAuA hat eine Abschätzung des Krebsrisikos durch Tonerstäube
vorgenommen und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Abschätzung
beruht auf den bislang bekannten Belastungsdaten. Danach besteht für
Beschäftigte im Büro kein Anlass zur Besorgnis. Dies gilt auch für
Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben, wenn die
Staubbelastung durch geeignete Massnahmen gering gehalten wird. Nähere
Informationen finden Sie hier...
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Betriebliche Gesundheitsförderung:500 Euro Steuerfreiheit für Präventionsmassnahmen

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Am 28. November 2008 hat der Bundestag dem Jahressteuergesetz 2009
zugestimmt. Danach sollen rückwirkend ab 1.1.2008 Maßnahmen des
Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 500 Euro
pro Beschäftigtem steuerfrei bleiben. Weitere Informationen finden Sie hier... |
Neuer Leitfaden für Betriebsärzte und Personalverantwortliche:
Psychische Gesundheit im Betrieb
Nach neuesten Untersuchungen erlebt über die Hälfte aller berufstätigen Menschen in der Europäischen Union negativen Stress am Arbeitsplatz. Informationen zu Ursachen und Lösungsansätzen finden Sie hier ...
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Toolbox zur Erfassung psychischer Belastung im Betrieb
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In allen Bereichen der Wirtschaft haben in den vergangenen Jahren die
psychischen Belastungen zugenommen. Die europäische Richtliniensetzung
im Arbeitsschutz fordert die Vermeidung psychischer Belastungen und
eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Mit der Toolbox wird eine
Handlungshilfe für betriebliche Nutzer bereitgestellt. Die
systematisierte Darstellung bietet einen Überblick über vorhandene
Verfahren zur Erfassung psychischer Belastung. Nähere Informationen
erhalten Sie hier...
Um
geeignete Instrumente für die eigene Gefährdungsbeurteilung auswählen
zu können, bietet die Unfallkasse Berlin ein Seminar mit theoretischer
Einführung und praktischer Hilfestellung zu diesem Thema an. Zum Seminar...
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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA):
Programme und Ziele bis 2012
Ziel der bundesweiten Strategie ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern. Ein moderner Arbeitsschutzansatz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die mit der GDA koordiniert wird. Einen aktuellen Überblick finden Sie hier...
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Wichtig:
Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die „Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ ist seit 24.12.08 in Kraft. Die bisher im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in der Verordnung übersichtlich zusammengefasst. Das PDF finden Sie hier...
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Praxishilfen:
Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung
Die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (inqa.de) hat eine Broschüre zur „Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung“ erstellt. Im Mittelpunkt steht das Erheben von psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. Mit Literaturempfehlungen und praktischen Arbeitshilfen. Die Broschüre finden sie hier...
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Globally Harmonised System (GHS):
Neue Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in der EU
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Sechs Plakate der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit,
Sektion Chemie, sollen den Betrieben helfen, sich mit GHS vertraut zu
machen. Der Vertrieb erfolgt über die Berufsgenossenschaft Chemie. Bis
zu drei Exemplare sind auch für Nichtmitgliedsbetriebe kostenlos.
Bestellmöglichkeit hier, weitere Informationen finden Sie hier...
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Für Arbeitgeber:
Meldungen zur Sozialversicherung
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Die neuen Meldungen zur Sozialversicherung machen vielen Arbeitgebern massive Probleme. Hilfreiche Tipps finden Sie hier... |
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Tipps zum Hautschutz im Büro:
Trockene Haut durch trockene Luft
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Gerade im Büro klagen viele über Beschwerden, die auf trockene Luft
zurückgeführt werden können. Tipps, wie man seine Haut vor mangelnder
Luftfeuchtigkeit schützen kann, finden Sie hier... |
Seminare der Unfallkasse Berlin:
Freie Seminarplätze - jetzt anmelden!
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